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Stets darauf achten

Zusatzkosten bei Online-Käufen: Warum der Preis so wichtig ist

Dortmunder Experten

Entstehen Zusatzkosten bei Online-Käufen? Wer Waren aus Nicht-EU-Staaten im Internet bestellt, sollte sich vorher genau über zusätzlich anfallende Steuern und Zölle informieren. Und darauf achten, wie teuer die bestellte Ware ist.

Keine Frage: Online-Shopping ist bequem und einfach. Aber gerade bei Bestellungen aus dem Nicht-EU-Ausland ist seit dem 1. Juli ein Blick ins Kleingedruckte wichtig, rät die Verbraucherzentrale NRW. Denn seit dem Stichtag gelten neue Bestimmungen für die Einfuhrbesteuerung. Der Preis der bestellten Ware spielt seitdem eine wichtige Rolle.

Zusatzkosten bei Online-Käufen: Umsatzsteuerregelung gilt nicht mehr

Bis Ende Juni 2021 waren Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Diese Regelung gilt nun nicht mehr. Es gibt aber eine Ausnahme: Der Zoll verzichtet auf die Erhebung von Abgaben, wenn diese unter einem Euro liegen. Eine Sonderregelung gilt außerdem für Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen. Hier gilt weiterhin eine Freigrenze von 45 Euro.

Paketdienste verlangen Auslagenpauschale Neben der Einfuhrumsatzsteuer werden Zollgebühren ab einem Gesamtwert der Bestellung von über 150 Euro fällig. Für die Übernahme der Zollabwicklung bei steuerpflichtigen Sendungen berechnen viele Paketdienste zusätzlich eine Auslagenpauschale oder Servicepauschale. Jeder Paketdienst kann diese Pauschale selbst festlegen.

Achtung, Einfuhrumsatzsteuer sorgt für Zusatzkosten

Ein Beispiel: Wer außerhalb der EU eine Handyhülle für 5,20 Euro bestellt, muss darauf theoretisch 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer bezahlen -also 99 Cent. Wegen der Kleinbetragsregelung fällt hier aber keine Gebühr an. Liegt der Preis hingegen bei 5,50 Euro werden 1,05 Euro Einfuhrumsatzsteuer fällig, die in diesem Fall auch bezahlt werden müssen.

Setzt man eine Auslagenpauschale in Höhe von 6 Euro an, entstehen Gesamtkosten in Höhe von 12,55 Euro. Widerruf kann teuer werden Ein weiteres Ärgernis können die Kosten im Falle eines Widerrufs sein. Soll die Ware in Drittländer versendet werden, können die Versandkosten schnell den Warenwert übersteigen.

Hilfreich zu wissen

Das aktuelle Widerrufsrecht sieht vor, dass Waren an die im Impressum angegebene Adresse zurückgesendet werden können. Zwar können Online-Händler eine zusätzliche Adresse nennen, an die die Rücksendung alternativ erfolgen kann. Die Betonung muss hierbei jedoch auf „eine“ und „zusätzliche“ liegen. Steht im Impressum eine Adresse in Deutschland oder in der EU, kann die Ware auch dorthin versendet werden.

dpa

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