Sie können in brenzlichen Momenten Leben retten: Feuerlöscher. Zwar sind sie im privaten Haushalt keine Pflicht, jedoch eine Empfehlung. Anders sieht es in Firmen und Betrieben aus. Da kann es ohne einen gut platzierten Feuerlöscher bei einer Überprüfung Ärger geben. Bernd Willemsen und Bernd Hüls von der Brandschutztechnik Schoppen GmbH in Vreden fassen zusammen, was Sie wissen müssen.
Feuerlöscher-Pflicht: Richtig positioniert und für jeden ersichtlich
Rauchmelder sind seit einigen Jahren auch in privaten Räumen keine Option mehr, sondern obligatorisch. Daran haben wir uns gewöhnt. Feuerlöscher sind zwar eine äußerst sinnvolle Ergänzung, aber wegen der fehlenden Pflicht, bis auf einige Ausnahmen, noch längst kein Standard im privaten Haushalt.
Willemsen und Hüls: „Wir empfehlen auch für Wohnungen und Eigenheimen einen Feuerlöscher vorzuhalten. Denn nur wenn man bei einem Entstehungsbrand adäquat eingreifen kann, schützt man seine Familie sowie sein Hab und Gut und das zu Hause bleibt bestenfalls bewohnbar!
Wenn der Feuerlöscher nicht deutlich sichtbar an der Wand (z.B. im Flur) angebracht wird, sollte man sicherstellen, dass alle Familienmitglieder wissen, wo er aufbewahrt wird! Auf der Arbeit ist es aber mit einem bloßen Klingeln, wenn jemand in der Teeküche etwas hat anbrennen lassen, nicht getan. Hier muss innerhalb weniger Sekunden gehandelt werden können.
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten die Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht sind. Die genauen Ausführungsbestimmungen sind in der ASR A 2.2 Maßnahmen gegen Brände ausgeführt.
Keinesfalls sollte der Feuerlöscher in eine Ecke hinter eine Tür oder auf einen Schrank gestellt, sondern im Bestfall an einer Wand auf einer Höhe zwischen 80 – 120 cm angebracht werden, sodass jeder ihn ohne großen Aufwand erreicht und im Blick behält.“
Ein Feuerlöscher für einen ganzen Gebäudekomplex reicht nicht
Was nützt ein Feuerlöscher, wenn er in einer Notlage viel zu weit von mir entfernt positioniert wurde? Die maximale Laufweglänge bis zum nächsten Feuerlöscher beträgt 20 Meter. Heißt also im Umkehrschluss, ein Gerät allein reicht nicht aus. Stattdessen wird in Löscheinheiten (LE) gerechnet, die sich nach der Quadratmeterzahl richten. Grundsätzlich gilt: Mindestens ein Feuerlöscher pro Etage, ganz unabhängig von der Größe.
Danach wird sich nach den Flächen gerichtet. Bis 50 Quadratmeter reicht ein Feuerlöscher mit sechs Löscheinheiten, bis zu 100 Quadratmeter sind es dann schon neun Löscheinheiten bei der Grundausstattung. Bei 1000 Quadratmetern werden 36 Löscheinheiten in der Grundausstattung bzw. 108 Löscheinheiten bei erhöhter Brandgefährdung benötigt, danach kommen immer pro 250 Quadratmetern sechs bzw. 18 weitere Einheiten hinzu. Die ASR A 2.2 regelt die notwendige Ausstattung für Arbeitsstätten.
Feuerlöscher-Pflicht: Mehrere Firmen auf einer Etage
Praktisch: Auch wenn Sie sich mit einem oder mehreren Unternehmen eine Etage teilen, heißt das nicht, dass jedes seinen eigenen Feuerlöscher benötigt. Sie können die Geräte gemeinsam nutzen, solange Sie sich an die Löscheinheitenregelung halten. Wichtig ist aber auch hier, dass jeder Mitarbeiter nur wenige Meter von dem nächsten Feuerlöscher entfernt ist. Haben Sie also womöglich Wände zwischen sich hochgezogen und getrennte Eingänge im Haus, kommen Sie um zwei oder mehr Geräte nicht drumherum.
Der Arbeitgeber hat alle Beschäftigten über die nach ASR A 2.2 Punkt 7.1 festgelegten Maßnahmen
– vor Aufnahme der Beschäftigung,
– bei Veränderung des Tätigkeitsbereiches und
– danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu unterweisen. Die Firma Schoppen aus Vreden kümmert sich gern um die entsprechenden Unterweisungen.
Welche Kosten kommen durch die Feuerlöscher-Pflicht auf mich zu?
Ein Standard Feuerlöscher mit 6 kg ABC-Pulver und 10 Löscheinheiten ist ab ca. 55 € inkl. MwSt. bei uns zu bekommen. Wer sich übrigens nicht an die rechtlichen Vorgaben hält, Geräte also nicht ordnungsgemäß anbringt und wartet, kann mit einer Strafe von bis zu 1000 Euro rechnen. Geld, das man anderweitig sicherlich besser investiert. Somit sei jedem nur ans Herz gelegt, dass die Sicherheit der Mitarbeiter stets im Vordergrund steht, aber gleichzeitig auch ihre Unternehmenswerte sowie die (Überlebens-)wichtigen Kundendaten mit den richtigen Löschmitteln schneller gesichert werden können.
Eine Mitarbeiterunterweisung mit einem praktischen Teil zum Umgang mit Feuerlöschern am Firetrainer, ist wohl kein unwichtiger Aspekt, wie Bernd Willemsen und Bernd Hüls wissen. Schließlich fühlt man sich dann an seinem Arbeitsplatz sogar noch ein Stück weit wohler.
Mehr zur Feuerlöscher-Pflicht und zum Thema Brandschutz allgemein finden Sie auf der Website der Brandschutztechnik Schoppen GmbH.